FFP2-Maskenpflicht ab Montag

14.01.2021
Auswirkungen auf die Feuerwehren

Liebe Kameraden,

folgende Empfehlung gibt der LFV-Verband bezüglich der anstehenden FFP2-Maskenpflicht ab Montag:

  •   Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in allen dienstlichen Gebäuden und Fahrzeugen, v.a. wenn der Sicherheitsabstand nicht sicher eingehalten werden kann
  •   Tragen einer FFP2- oder FFP3-Maske zum Eigenschutz bei Einsatzsituationen mit externem Personenkontakt (Rettungsarbeiten, Erste-Hilfe-Leistungen, etc.)

Wir verweisen hierzu auch auf die beigefügte Matrix der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Bitte immer beachten.

Eure Kommandanten