FFP2-Maskenpflicht ab Montag
14.01.2021
Auswirkungen auf die Feuerwehren
Liebe Kameraden,
folgende Empfehlung gibt der LFV-Verband bezüglich der anstehenden FFP2-Maskenpflicht ab Montag:
- Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in allen dienstlichen Gebäuden und Fahrzeugen, v.a. wenn der Sicherheitsabstand nicht sicher eingehalten werden kann
- Tragen einer FFP2- oder FFP3-Maske zum Eigenschutz bei Einsatzsituationen mit externem Personenkontakt (Rettungsarbeiten, Erste-Hilfe-Leistungen, etc.)
Wir verweisen hierzu auch auf die beigefügte Matrix der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Bitte immer beachten.
Eure Kommandanten